Zum Inhalt springen
Blog

KI-Kennzeichnungspflicht

KI
8 Min18. August 2026

Muss ich meinen Chatbot als KI kennzeichnen? Was die neue Pflicht für Betriebe bedeutet

Seit dem 2. August 2026 muss sich jeder Chatbot und KI-Telefonassistent als KI zu erkennen geben. Was das für kleine Betriebe heißt, was ein Verstoß kostet und wie du es richtig machst.

Muss ich meinen Chatbot als KI kennzeichnen? Was die neue Pflicht für Betriebe bedeutet

2. Aug 2026

seit dann gilt die Offenlegungspflicht für Chatbots scharf (Art. 50 Abs. 1 EU AI Act)

15 Mio. €

oder 3% Jahresumsatz Bußgeld bei Verstoß, je nachdem was höher ist (Art. 99 Abs. 4)

29.07.2026

seit dann ist die Bundesnetzagentur zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle (KI-MIG)

Reda Zorkot
Reda Zorkot·Founder MOEMENT MEDIA

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 2. August 2026 muss sich jeder Chatbot und KI-Telefonassistent im Gespräch als KI zu erkennen geben. Das steht in Artikel 50 des EU AI Act.
  • Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, egal wie klein. Es gibt keine Ausnahme nach Größe. Ausgenommen ist nur, was ohnehin offensichtlich KI ist.
  • Bei Verstoß drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die Beschwerdestelle.
  • Der oft genannte Dezember-2026-Termin betrifft nur Wasserzeichen für KI-Inhalte, nicht die Chatbot-Kennzeichnung. Für deinen Bot läuft die Pflicht schon.

Muss ich meinen Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja. Sobald ein Chatbot oder KI-Telefonassistent direkt mit Menschen spricht, musst du dafür sorgen, dass der Mensch erfährt, dass er mit einer KI redet. Das steht in Artikel 50 des EU AI Act und gilt seit dem 2. August 2026. Ausnahme nur, wenn es ohnehin offensichtlich ist.

Die Regel ist kurz und eindeutig. Der EU AI Act, offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689, verlangt in Artikel 50 Absatz 1, dass KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gebaut sind, dass der Mensch erfährt, dass er mit einer KI spricht. Gemeint sind genau die Systeme, die viele Betriebe gerade einführen: Chatbots auf der Webseite und KI-Telefonassistenten, die Anrufe annehmen.

Art. 50 Abs. 1

verlangt, dass Nutzer informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren

Quelle: EU Artificial Intelligence Act, Volltext Reg. 2024/1689

Wichtig ist, wen die Pflicht trifft. Nicht der Kunde, der mit dem Bot schreibt, ist verantwortlich, sondern du als Betrieb, der den Bot betreibt. Du musst sicherstellen, dass die Kennzeichnung da ist. Wer sich schnell selbst einen Chatbot zusammenklickt, hat diese Pflicht trotzdem am Hals, ob er es weiß oder nicht.

Worum es im Kern geht

Der Mensch am anderen Ende soll nicht glauben, er schreibe oder spreche mit einem echten Mitarbeiter, wenn in Wahrheit eine KI antwortet. Genau diese Täuschung will das Gesetz verhindern. Deshalb muss die KI sich zu erkennen geben.

Ab wann gilt die Pflicht und was ist mit der Frist bis Dezember 2026?

Die Offenlegungspflicht für Chatbots und Voicebots gilt seit dem 2. August 2026 scharf, sofort und ohne Schonfrist. Der oft genannte Dezember-2026-Termin betrifft etwas anderes: nur die Wasserzeichen-Pflicht für KI-erzeugte Bilder, Videos und Texte. Für deinen Chatbot gibt es keine Frist mehr, sie läuft bereits.

Hier entsteht der häufigste Denkfehler, deshalb sauber getrennt. Artikel 50 hat zwei verschiedene Absätze mit zwei verschiedenen Themen und zwei verschiedenen Startpunkten.

Chatbot / KI-Telefonassistent muss sich als KI zu erkennen geben
AbsatzArt. 50 Abs. 1
Ab wann scharf2. August 2026
Wasserzeichen für KI-erzeugte Bilder, Videos, Texte
AbsatzArt. 50 Abs. 2
Ab wann scharf2. Dezember 2026

Für die Chatbot-Offenlegung gibt es keine Übergangsfrist. Sie gilt seit dem 2. August 2026 sofort für alle betroffenen Systeme, egal ob dein Bot als hochriskant eingestuft ist und egal wann du ihn eingerichtet hast. Nur die getrennte Wasserzeichen-Pflicht für generative Inhalte hat eine begrenzte Frist bis zum 2. Dezember 2026.

Der teure Irrtum

Wer liest, man habe bis Dezember 2026 Zeit, denkt an seinen Chatbot und lehnt sich zurück. Falsch. Dein Chatbot muss schon jetzt sauber gekennzeichnet sein. Die Dezember-Frist rettet dich nicht, sie gehört zu einem anderen Thema.

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für kleine Betriebe und Handwerker?

Ja, ohne Ausnahme. Der EU AI Act macht keinen Unterschied nach Betriebsgröße. Ob Konzern, Handwerksbetrieb oder Ein-Mann-Laden: wer einen Chatbot oder KI-Telefonassistenten einsetzt, fällt unter dieselbe Pflicht. Gerade kleine Betriebe, die schnell selbst etwas zusammenklicken, übersehen das am häufigsten.

Es gibt keine Klein-Unternehmer-Ausnahme wie bei mancher Steuerregel. Die Transparenzpflicht knüpft nicht an Umsatz oder Mitarbeiterzahl an, sondern schlicht daran, dass du ein KI-System betreibst, das mit Menschen redet. Damit trifft Artikel 50 ab dem 2. August 2026 die größte Zahl an Unternehmen überhaupt direkt, vom Großkonzern bis zum Malerbetrieb.

Handwerker in Warnweste telefoniert im Freien mit dem Smartphone am Ohr und laechelt
Auch der kleine Betrieb, der Anrufe von einem KI-Assistenten annehmen lässt, muss die Kennzeichnung mitliefern. Größe schützt hier vor nichts.

Die einzige echte Ausnahme steht direkt im Gesetz: Die Offenlegung entfällt, wenn es aus Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Nutzers offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht. Ein moderner, natürlich klingender Telefonassistent ist genau das aber oft nicht. Im Zweifel gehst du davon aus, dass du kennzeichnen musst.

Je besser die KI klingt, desto weniger ist sie offensichtlich, und desto klarer musst du sie kennzeichnen.

Der praktische Kern von Artikel 50 Absatz 1

Was kostet es, wenn mein Chatbot nicht als KI gekennzeichnet ist?

Teuer. Bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflicht drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle, bei der sich Betroffene melden können.

Der EU AI Act arbeitet mit gestaffelten Bußgeldern. Verstöße gegen die Transparenzpflicht aus Artikel 50 liegen in der mittleren Stufe.

bis 15 Mio. €

oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 4)

Quelle: EU Artificial Intelligence Act, Art. 99, Volltext Reg. 2024/1689

Man muss dazu ehrlich sagen: Die 15 Millionen Euro sind die Obergrenze, kein Automatismus. Bußgelder müssen laut Gesetz wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und die Lage von kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigen. Kein Malerbetrieb zahlt für einen fehlenden Hinweis 15 Millionen. Der Punkt ist ein anderer: Es ist ein echtes Rechtsrisiko, kein Papiertiger, und es ist unnötig, weil die Kennzeichnung leicht umsetzbar ist.

In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz in Kraft. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungsstelle und Beschwerdestelle für den EU AI Act. Dort kann sich jeder beschweren, der auf einen ungekennzeichneten Bot stößt, auch ein unzufriedener Kunde oder ein Wettbewerber.

Bundesnetzagentur

zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle für den EU AI Act in Deutschland seit 29.07.2026

Quelle: Digital Watch Observatory, 2026

Reicht ein Hinweis im Impressum oder muss die KI es selbst sagen?

Ein Satz im Impressum reicht nicht. Die KI muss sich im Gespräch selbst zu erkennen geben, bevor oder während der Mensch mit ihr interagiert. Beim Chat ein klarer Hinweis am Anfang, beim Telefonassistenten eine Ansage in den ersten Sekunden. Der Nutzer muss es merken, ohne suchen zu müssen.

Der Sinn der Pflicht ist, dass der Mensch im Moment der Interaktion Bescheid weiß. Ein Hinweis, den man erst nach drei Klicks im Impressum findet, erfüllt das nicht. Die Information muss dort sein, wo das Gespräch passiert.

So sieht saubere Kennzeichnung aus

  • Chatbot auf der Webseite: ein klarer Hinweis direkt beim Öffnen, zum Beispiel "Hallo, ich bin der KI-Assistent von Betrieb XY", nicht versteckt in den AGB.
  • KI-Telefonassistent: eine Ansage in den ersten Sekunden des Anrufs, dass ein KI-Assistent spricht, bevor der Anrufer sein Anliegen schildert.
  • Durchgehend erkennbar: kein menschlicher Name ohne Zusatz, keine Formulierung, die den Eindruck erweckt, ein Mitarbeiter aus Fleisch und Blut sitze dahinter.
  • Verständlich und auffindbar: der Hinweis muss klar formuliert und leicht wahrnehmbar sein, nicht in grauer Mini-Schrift am Rand.

Die EU-Kommission hat dazu eine eigene FAQ mit Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 veröffentlicht. Wer selbst basteln will, sollte die als Auslegungshilfe kennen. Wer sich das ersparen will, lässt die Kennzeichnung gleich fest einbauen.

Die einfache Faustregel

Frag dich: Merkt ein Kunde in den ersten Sekunden ganz von selbst, dass er mit einer KI spricht? Wenn nein, fehlt die Kennzeichnung, egal was im Impressum steht.

Wie liefert MOEMENT die Kennzeichnung von Haus aus mit?

Wir bauen Chatbots und KI-Telefonassistenten selbst und liefern die Kennzeichnung nach Artikel 50 fest eingebaut mit. Der Assistent sagt ab der ersten Sekunde, dass er eine KI ist, genau so wie es das Gesetz verlangt. Du bekommst einen Assistenten, der Anfragen abfängt, und trägst das Rechtsrisiko nicht selbst.

Der Unterschied zwischen selbst zusammenklicken und bauen lassen ist genau dieser Punkt. Ein Bot, der aus einem Baukasten kommt und nett mit deinem Firmennamen antwortet, sieht auf den ersten Blick fertig aus. Ob er die Kennzeichnungspflicht erfüllt, steht auf einem anderen Blatt, und im Zweifel liegt das Risiko bei dir.

Wir bauen die Assistenten selbst, deshalb ist die Kennzeichnung kein nachträgliches Anhängsel, sondern von Anfang an Teil des Systems. Der Chatbot begrüßt den Besucher als KI-Assistent. Der Telefonassistent sagt in der Ansage, dass eine KI spricht. Du musst nicht selbst juristisch prüfen, ob dein Bot Artikel 50 erfüllt, das ist eingebaut.

Und du bekommst dabei nicht nur Rechtssicherheit, sondern einen Assistenten, der arbeitet: Anrufe annimmt, wenn keiner rangeht, Anfragen auf der Webseite beantwortet und nichts liegen lässt. MOEMENT ist eine Agentur für Social Media, Websites und KI-Automatisierung, DACH-weit, und die KI-Assistenten sind Teil davon.

Wenn du wissen willst, was so ein KI-Telefonassistent oder Chatbot für deinen Betrieb leistet, schau dir unsere KI-Assistenten an oder sieh dir die KI-Integration für Betriebe an. Wir bauen dir das inklusive sauberer Kennzeichnung, sodass du dich um den Paragrafen nicht kümmern musst.

Kurz zusammengefasst

Die Kennzeichnungspflicht ist seit dem 2. August 2026 scharf, gilt auch für kleine Betriebe und wird von der Bundesnetzagentur überwacht. Wer seine KI selbst baut oder bauen lässt, sollte die Offenlegung fest eingebaut haben. Bei uns ist sie das.

Häufige Fragen

Kurz und direkt. Klick drauf, lies, weiter geht's.

Ja. Nach Artikel 50 des EU AI Act musst du dafür sorgen, dass jeder Mensch, der mit deinem Chatbot schreibt, erfährt, dass er mit einer KI redet. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Verantwortlich bist du als Betreiber, nicht der Kunde. Ausgenommen ist nur, was ohnehin offensichtlich KI ist.
Ja, ohne Ausnahme. Der EU AI Act kennt keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Ob Konzern oder Ein-Mann-Betrieb, wer einen Chatbot oder KI-Telefonassistenten einsetzt, muss ihn kennzeichnen. Gerade kleine Betriebe, die schnell selbst etwas einrichten, übersehen die Pflicht am häufigsten.
Seit dem 2. August 2026, sofort und ohne Übergangsfrist. Sie gilt für alle betroffenen Systeme, egal wann sie eingerichtet wurden. Der oft genannte Termin 2. Dezember 2026 betrifft nur die Wasserzeichen-Pflicht für KI-erzeugte Bilder, Videos und Texte, nicht die Chatbot-Kennzeichnung.
Bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflicht drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Das ist die Obergrenze und muss verhältnismäßig sein, gerade bei kleinen Betrieben. Trotzdem ist es ein echtes Risiko, das sich mit sauberer Kennzeichnung leicht vermeiden lässt.
Ja. Ein KI-Telefonassistent fällt genauso unter Artikel 50 wie ein Chatbot. Er muss dem Anrufer in den ersten Sekunden klarmachen, dass eine KI spricht, bevor der Anrufer sein Anliegen schildert. Je natürlicher die Stimme klingt, desto wichtiger ist der Hinweis, weil dann nicht offensichtlich ist, dass es eine KI ist.
In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zuständig. Sie ist durch das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz zur zentralen Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle für den EU AI Act geworden. Dort kann sich jeder melden, der auf einen ungekennzeichneten KI-Bot stößt.
Ein Hinweis im Impressum reicht nicht. Die Information muss dort sein, wo das Gespräch stattfindet: beim Chatbot ein klarer Hinweis am Anfang, beim Telefonassistenten eine Ansage in den ersten Sekunden. Der Nutzer soll ohne Suchen merken, dass er mit einer KI spricht, nicht erst nach mehreren Klicks in den Rechtstexten.

Bereit?

Kostenlose Vorschau
deiner Seite.

Wir zeigen dir unverbindlich, wie deine Seite aussehen könnte. Ab 80 Euro im Monat, alles inklusive.

Kostenlose Vorschau anfordern
Reda Zorkot

Geschrieben von

Reda Zorkot · Founder MOEMENT MEDIA

Baut Webseiten für Handwerker & KMU. Delmenhorst & Bremen.